Berufsbezeichnung : Journalist
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 1.4.2021)
0. Vorbemerkung
Dr. Kribus & Partner (nachfolgend Auftragnehmer) erstellt ausschließlich zu folgenden Geschäftsbedingungen Texte, Videos und Fotos, sowie weitere dazugehörige Dienstleistungen. Den AGBs des Auftraggebers, nachfolgend auch – Kunde – genannt, wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
1. Recherche
Die Recherche, die zur Erstellung einer Dienstleistung / eines Produktes notwendig ist, ist grundsätzlich kostenpflichtig, auch wenn sich daraus kein Produkt / keine Dienstleistung ergibt. Diese entspricht 25 % des üblichen Honorars.
2. Vorgespräch und Kundenzielfeststellung bei Textproduktion und deren Korrekturen
Der Auftragnehmer erstellt seine Dienstleistungen und Produkte nach bestem Wissen und Gewissen und erbringt diese mit größter Sorgfalt. Er erstellt seine Produkte / erbringt seine Dienstleistungen nach Vorgaben und Wünschen des Auftraggebers.
Eine Revision bzw. Textkorrektur sind nur dann im Honorar inkludiert, wenn dies im Vertrag bzw. in der vertraglichen Vereinbarung aufgeführt wird. Ist nichts explizit aufgeführt, ist keine Revision enthalten.
Ist eine Revision im Vertrag inkludiert, beläuft diese sich auf maximal 25 Prozent des Gesamttextes. Eine zweite Revision ist immer kostenpflichtig. Die Reklamation durch den Kunden muss genaue Informationen zum Inhalt erhalten und eine Beschreibung, was daran fehlerhaft ist. Der Anspruch auf eine vereinbarte Korrektur im Vertrag verfällt nach sieben Tagen ab Zustellung des Textes.
Nichtgefallen aus der Sicht des Auftraggebers/Kunden stellt keinen Mangel der Dienstleistung/des Produktes dar und begründet weder eine Honorarkürzung bzw. noch ein Vorenthalten des Honorars. Das Produkt bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftragnehmer darf die erbrachte Leistung (Video, Foto und Text) als Arbeitsprobe bzw. als -demo für sich nutzen, z.B. für potentielle Kunden, sofern der Auftragnehmer nicht bei der Auftragsbestätigung ausdrücklich widerspricht bzw. dies ausschließt.
3. Terminänderung und -absage bei Terminereignissen
Sofern der Kunde den Auftragnehmer mindestens 48 Stunden oder natürlich früher beauftragt, ein Terminereignis (z.B. Pressekonferenzen, Stadthallenveranstaltungen, Jubiläumsfeste etc.) wahrzunehmen, wird dies der Auftragnehmer bestätigen, indem er mitteilt, dass der Termin für den Auftragnehmer verbindlich reserviert wurde. Daraus ergibt sich Folgendes:
Der Kunde kann einen Termin (Textproduktion, Foto- und Videoaufnahme) bis 48 Stunden kostenfrei schriftlich per E-Mail oder telefonisch absagen. Er muss beim Versand einer E-Mail im Zweifelsfall nachweisen können, dass der Auftragnehmer diese tatsächlich erhalten hat. Es empfiehlt sich, ein Telefonat zu führen.
Bei Absage eines Termins zwischen weniger als 48 Stunden und mehr als 24 Stunden berechnet der Auftragnehmer ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 %, wenn der Auftraggeber das Entfallen des Termins zu vertreten hat.
Bei Absage eines Termins weniger als 24 Stunden werden 100 % des Honorars fällig, wenn der Auftraggeber das Entfallen des Termins zu vertreten hat.
4. Haftung des Auftragnehmers
Im Falle von Krankheit oder eines anderen Ereignisses, das der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird der Auftragnehmer einen Ersatztermin anbieten. Weitere Ansprüche und Schadenersatz durch den Kunden sind ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für nicht zu vertretendes Technikversagen (Defekt), wodurch der Auftragnehmer das Produkt/die Dienstleistung nicht oder nur eingeschränkt erstellen bzw. erbringen kann. Bei Urheberrechtsschutzverletzungen haftet der Auftragnehmer ebenfalls nicht, sofern er diesen Umstand nicht zu vertreten hat.
5. Wochenendzuschlag
An Sonn- und Feiertagen berechnet der Auftragnehmer für seine Arbeit einen Zuschlag von 50 %.
6. Honorare
Der Auftragnehmer beginnt mit dem Auftrag, sobald das Honorar auf dem Konto eingegangen sind. Es obliegt dem Kunden, sich vor der Auftragserteilung über die aktuelle Honorargestaltung zu informieren bzw. ein Angebot einzuholen. Der Kunde erhält bei Abschluss eines Auftrages eine Vorabrechnung, die die einzelnen Dienstleistungen aufschlüsselt. Individuelle Absprachen sind vorbehalten. Das Honorar wird sofort fällig mit der Zustellung der Rechnung via E-Mail
7. Fahrtkosten
Pro gefahrenem Kilometer werden 80 Cent berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
8. Mehrwertsteuer
Die Preise für die Dienstleistungen/Produkte des Auftragnehmers sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
9. Rechnungsbegleichung
Der Auftragnehmer erstellt eine detaillierte Rechnung, die ab Zugang per E-Mail beim Kunden innerhalb 14 Kalendertagen zu bezahlen ist. Der Auftraggeber wird höflichst ersucht, das Zahlungsziel einzuhalten, da sonst ein nicht rechtzeitiger Honorareingang eine Mahnung in Höhe von fünf EUR verursacht. Maßgebend ist der Eingang auf dem Konto des Auftragnehmers. Es erfolgt keine Zahlungserinnerung mehr. Abzüge sind nicht zulässig und werden mit einer Unkostenpauschale in Höhe von fünf EUR pro Vorgang nachgefordert. Die Dienstleistung / das Produkt bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10. Salvatorische Klausel
Ist bzw. wird eine der oben genannten Regelungen ungültig, so behalten die übrigen ihre Gültigkeit und der Auftragnehmer und -geber bemühen sich um eine einvernehmliche Lösung, die der ehemaligen Regelung am nächsten kommt.